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Wasserschaden: Welcher Handwerker ist zuständig?
Ratgeber

Wasserschaden: Welcher Handwerker ist zuständig?

Installateur, Trocknungsfirma, Maler, Fliesenleger oder ein Betrieb für alles? Eine Orientierung für Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer.

Nach einem Wasserschaden stellt sich sofort die Frage, wen man anrufen soll. Die Antwort hängt davon ab, in welcher Phase der Schaden steckt: Läuft noch Wasser, muss die Ursache gefunden werden, oder geht es schon um Trocknung und Wiederherstellung?

Dieser Ratgeber erklärt, welcher Handwerker für welchen Schritt zuständig ist, in welcher Reihenfolge die Gewerke sinnvoll kommen und wie Sie sich unnötige Anfahrten und doppelte Arbeit sparen.

Erst die Ursache: Installateur oder Leckortung

Solange die Ursache nicht sicher ist, lohnt sich keine Reparatur an Wand oder Boden. Zuerst wird das Wasser abgestellt, dann wird gesucht, woher es kommt.

  • Sanitärinstallateur: zuständig für Rohrbruch, undichte Verschraubungen, tropfende Siphons, defekte Eckventile, geplatzte Schläuche an Waschmaschine oder Spülmaschine. Er stellt die Ursache ab und tauscht das defekte Teil.
  • Leckortung: Wenn der Austritt nicht sichtbar ist, etwa bei Feuchte in der Decke ohne erkennbare Stelle, kommt eine Leckortung mit Messgeräten, Endoskop oder Thermografie. Viele Trocknungsfirmen bieten das mit an.
  • Dachdecker oder Fassadenbetrieb: Kommt das Wasser von außen, etwa über ein undichtes Dach, eine Balkonabdichtung oder ein Fenster, ist nicht der Installateur gefragt, sondern das Gewerk für die Gebäudehülle.

Tipp: Fotos vom nassen Bereich und ein kurzer Hinweis, wann die Feuchte zuerst auffiel, helfen dem Handwerker bei der Einordnung schon am Telefon.

Dann die Trocknung: Trocknungsfirma

Ist die Ursache beseitigt, muss die Feuchte aus Estrich, Dämmung und Mauerwerk heraus. Das übernimmt eine Trocknungsfirma. Sie misst die Feuchte, stellt Trocknungsgeräte auf und führt ein Messprotokoll.

Das Protokoll ist wichtig für die Versicherung. Es belegt, wie nass es war und wann die Bauteile wieder trocken waren. Ohne Trocknung bleibt Restfeuchte im Boden, und Schimmel oder lose Beläge kommen später wieder.

Bei kleinen, oberflächlichen Schäden, etwa einer nassen Stelle hinter dem Waschbecken, reicht manchmal Lüften und Abwarten. Ob das genügt, sollte jemand mit Feuchtemessgerät beurteilen.

Rückbau und Wiederherstellung: die Ausbaugewerke

Nach der Trocknung geht es an die sichtbaren Schäden. Hier sind je nach Umfang mehrere Gewerke beteiligt:

  • Trockenbauer oder Maurer: aufgequollene Gipskartonwände, abgeplatzter Putz, beschädigte Vorsatzschalen.
  • Maler: Tapeten entfernen, Wände spachteln, grundieren und neu streichen, Decken mit Wasserflecken behandeln.
  • Bodenleger: aufgequollenes Laminat, gelöstes Parkett oder Teppich ersetzen, Dämmung und Trittschall prüfen.
  • Fliesenleger: lose oder gebrochene Fliesen tauschen, Fugen und Abdichtung im Nassbereich erneuern.
  • Elektriker: wenn Steckdosen, Leitungen oder Verteiler nass geworden sind. Hier gilt: nicht selbst wieder einschalten, erst prüfen lassen.
  • Tischler: aufgequollene Türzargen, Sockelleisten oder Einbaumöbel.

Ein Betrieb für alle Gewerke oder viele einzelne?

Bei einem typischen Wasserschaden in einer Mietwohnung sind schnell vier oder fünf Gewerke beteiligt. Wer jedes einzeln beauftragt, koordiniert Termine, Anfahrten und Übergaben selbst. Jeder Betrieb kennt nur seinen Teil, und am Ende fehlt oft die Position, die niemand eingeplant hat.

Ein Handwerksbetrieb, der Rückbau, Maler, Boden, Fliesen und Sanitär aus einer Hand ausführt, hat Vorteile:

  • ein Ansprechpartner und eine Terminkette statt mehrerer Abstimmungen
  • eine Rechnung mit Positionen, die zum Versicherungsgutachten passen
  • Fotodokumentation vorher und nachher aus einer Akte
  • keine Wartezeit zwischen den Gewerken, weil der nächste Schritt direkt anschließt

Für Hausverwaltungen und Vermieter mit mehreren Objekten ist das meist der einfachere Weg. Für sehr große Schäden mit Statik oder Spezialabdichtung bleibt der Fachbetrieb für das jeweilige Gewerk die richtige Wahl.

Die richtige Reihenfolge auf einen Blick

  1. Wasser abstellen, Strom im betroffenen Bereich aus, Fotos machen.
  2. Gebäudeversicherung melden, auch wenn die Ursache noch unklar ist.
  3. Installateur oder Leckortung: Ursache finden und abstellen.
  4. Trocknungsfirma: Feuchte messen, trocknen, Protokoll führen.
  5. Rückbau der beschädigten Teile mit Dokumentation.
  6. Wiederherstellung: Putz, Maler, Boden, Fliesen, Sanitär, Elektro.
  7. Abnahme mit Fotos nachher und Rechnung für die Versicherung.

Wer diese Reihenfolge einhält, vermeidet, dass Wände zweimal geöffnet werden oder frisch gestrichene Flächen wieder feucht werden.

Was die Versicherung vom Handwerker braucht

Die Gebäudeversicherung erstattet in der Regel die Wiederherstellung des alten Zustands. Dafür will sie nachvollziehen, was beschädigt war und was gemacht wurde. Vom Handwerker sollten Sie deshalb bekommen:

  • Fotos vom Schaden vor Beginn der Arbeiten
  • eine kurze Beschreibung der Ursache, wenn er sie festgestellt hat
  • das Trocknungsprotokoll mit Messwerten
  • eine Rechnung mit einzelnen Positionen je Raum und Gewerk
  • Fotos nach Abschluss

Wer das Bad bei der Gelegenheit modernisieren will, trägt den Mehraufwand gegenüber der reinen Wiederherstellung selbst. Das sollte vorher mit dem Handwerker getrennt ausgewiesen werden.

Häufige Fragen

Wen rufe ich bei einem Wasserschaden zuerst an?

Zuerst stellen Sie das Wasser ab. Dann rufen Sie den Sanitärinstallateur, wenn die Ursache in der Wohnung liegt, oder eine Leckortung, wenn der Austritt nicht sichtbar ist. Parallel melden Sie den Schaden der Gebäudeversicherung.

Macht der Installateur auch die Trocknung?

Meist nicht. Der Installateur behebt die Ursache. Für die Trocknung mit Geräten und Messprotokoll ist eine Trocknungsfirma zuständig. Manche Betriebe arbeiten mit festen Partnern zusammen.

Brauche ich für einen kleinen Wasserschaden mehrere Handwerker?

Nicht unbedingt. Bei kleinen Schäden, etwa einer nassen Wandstelle und ein paar losen Fliesen, kann ein Allround-Handwerksbetrieb alle Schritte übernehmen. Bei Schäden an Statik, Dach oder Elektroverteilung ist der jeweilige Fachbetrieb nötig.

Wer bestimmt, welcher Handwerker kommt, der Vermieter oder die Versicherung?

Grundsätzlich beauftragt der Eigentümer oder die Hausverwaltung. Die Versicherung prüft die Rechnung. Manche Versicherer schlagen Partnerbetriebe vor, verpflichtend ist das in der Regel nicht.

Darf der Mieter selbst einen Handwerker rufen?

Bei Gefahr im Verzug, etwa wenn Wasser läuft und der Vermieter nicht erreichbar ist, darf der Mieter die Notmaßnahme veranlassen. Die Wiederherstellung beauftragt danach der Vermieter.

Passende Leistungen

Wasserschaden im Objekt?

Schicken Sie uns über das Online-Formular Fotos der betroffenen Räume und eine kurze Beschreibung. Wir übernehmen Rückbau, Trocknung in Abstimmung und die Wiederherstellung aus einer Hand und melden uns bei Ihnen.

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